03727 62070

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Allgemeine Mietbedingungen Reisemobil

Kaution

Bei Übergabe muss eine Kaution in Höhe von € 1.000,- hinterlegt werden. Die Kaution ist in bar zu hinterlegen. Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgebracht, wird dieser Betrag zurückerstattet.

Übergabe und Rücknahme

Das Fahrzeug kann am ersten Miettag ab 16.00 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag spätestens 10.00 Uhr. Genaues wird im Mietvertrag festgelegt. Der Mieter haftet für
die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeugs in vertragsgemäßen Zustand.

Zahlung

Bei Abschluß des Mietvertrages, jedoch spätestens 10 Tage danach, sind 30 % des Mietbetrages, jedoch mindestens € 300,- als Anzahlung fällig. Der Restbetrag muss spätestens 14 Tage vor Abreise beim Vermieter eingegangen sein. Die Kaution in Höhe von € 1000.- ist BAR bei Abholung zu hinterlegen.

Mietpreise

Unsere Mietpreise schließen ein:

  • Die gesetzlich vorgeschriebene MwSt (z.Zt. 19 %)
  • Kfz-Haftpflichtversicherung – die Versicherungssumme beträgt je Schadenereignis € 100 Mio., bei Personenschäden jedoch höchstens € 8 Mio. je geschädigte Person und Mobilitätsschutz vom Hersteller
  • Teilkaskoversicherung mit € 1.000,- Selbstbeteiligung pro Schadensfall
    (ist vom Mieter zu tragen) (€ 2000,- bei Teil- und Vollintegriert)
  • Vollkaskoversicherung mit € 1.000,- Selbstbeteiligung pro Schadensfall
    (ist vom Mieter zu tragen) (€ 2000,- bei Teil- und Vollintegriert)
  • Im Schadensfall haftet der Mieter in Höhe der Selbstbeteiligung, bei grober Fahrlässigkeit für die Höhe des vollen Schadens
  • Bei Reisemobilmieten sind pro Tag 250 Kilometer gebührenfrei. Jeder Mehr-Kilometer kostet € 0,35.

Reservierung und Rücktritt

Reservierungen sind nach dem Eingang der Anzahlung verbindlich. Bei Nichteinhaltung der Anzahlungsfrist von 10 Tagen ist der Vermieter nicht an die Reservierung gebunden. Bei Vertragsrücktritt durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn, sind die folgenden Anteile des voraussichtlichen Mietpreises laut Mietvertrag zu zahlen: Mehr als 60 Tage vor 1.Miettag 40 %, bis zu 30 Tagen vor 1. Miettag 50 % und weniger als 15 Tage vor 1. Miettag 80 %. Wird das Fahrzeug nicht abgenommen, so gilt dies als Rücktritt. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten, kann sich der Mieter durch den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung schützen.

Mindestalter

Mindestalter des Mieters und Fahrers sind 23 Jahre, Höchstalter 75 Jahre. Der Fahrer / Mieter muss den gültigen Führerschein mindestens seit einem Jahr besitzen.

Auslandsfahrten

Auslandsfahrten sind in alle europäischen Länder möglich. Für außereuropäische Länder wie z. B. asiatische Türkei, Israel, Tunesien, Marokko, etc. muss nach Rücksprache mit dem Vermieter ein spezieller Versicherungsschutz beantragt werden. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind generell verboten.

Übergabepauschale

Die Übergabepauschale (zur Zeit € 129,-) enthält die Kosten für die Übergabe des Fahrzeuges, die Einweisung des Mieters, sowie die Rücknahme und Außenwäsche nach Beendigung des Mietverhältnisses. Außerdem enthält die Pauschale die Kosten für die Propangasfüllung und die WC-Chemikalien.

Reinigung

Für die Innen-Reinigung bei Rückgabe eines Fahrzeuges ist vom Mieter ein Betrag in Höhe von € 119,- zu zahlen. Außenreinigung ist in der Übergabepauschale inbegriffen. Bei starker Verschmutzung wird der entsprechende Zeitaufwand abgerechnet.

Mindestmietzeit

Die Mindestmietzeit beträgt 5 Tage in der Nebensaison und 7 Tage in der Hauptsaison. Andere Zeiten auf Anfrage.

Wichtig

In unseren Fahrzeugen ist das Rauchen VERBOTEN! Bei Zuwiderhandlungen behalten wir € 500,- der Kaution ein. Das Mitführen von Haustieren ist in unseren Fahrzeugen nicht erlaubt.

Verhalten bei Unfällen

Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Übersteigt die voraussichtliche Schadenhöhe die Selbstbeteiligung der Versicherung oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter telefonisch zu unterrichten.
Versagt der Wegstreckenzähler, ist das Fahrzeug unverzüglich auf direktem Weg in eine geeignete Werkstatt zu bringen und reparieren zu lassen.

Wartung und Reparatur

Die Kosten der laufenden Unterhaltung, z.B. Betriebsstoffe des Mietfahrzeugs trägt der Mieter – die Kosten für vorgeschriebene Wartungsdienste und Reparaturen die notwendig werden um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 50,- € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet.

Haftung des Mieters

Der Mieter Haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeuges in vertragsgemäßen Zustand. Bei Unfällen und Verlust des Fahrzeugs haftet er für den eingetretenen Schaden – soweit die abgeschlossene Versicherung greift, in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung – wenn er (bzw. der Fahrer) den Unfall bzw. den Verlust (mit-) zu vertreten hat.
Der Mieter haftet jedoch für Schäden unbeschränkt, sofern und soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere weil der Mieter (oder Fahrer) den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntauglichkeit entstanden ist oder der Mieter es unterlässt, den Unfall, Brand, Diebstahl, Wild oder sonstigen Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen oder der Mieter keine gültige Fahrerlaubnis besitzt oder nicht befugt ist von ihr Gebrauch zu machen. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachten von Durchfahrtshöhen verursacht werden. Der Mieter haftet ebenfalls voll, für alle Schäden die bei der Benutzung zu verbotenen Zwecken oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind.

Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet dem Mieter im Fall des Leistungsverzugs bzw. bei von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung auf Schadenersatz, begrenzt auf das 10-fache des vereinbarten Nettomietzinses. Der Vermieter ist berechtigt, statt dem reservierten Fahrzeug ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, wenn das Fahrzeug aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung steht oder während der Mietzeit aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, ausfällt. Für mittelbare Schäden haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter ist nicht für die Verwahrung von Gegenständen zuständig, die der Mieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs zurücklässt. 

Obhutspflicht

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitungen des Fahrzeuges sowie aller eingebauten Geräte etc. genauestens zu beachten. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, insbesondere das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen.
Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters, sofern die Vertragsparteien Kaufleute sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder die in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Kontakt

Autocenter Altmittweida GmbH
Kirchstraße 2
09648 Altmittweida

Tel.: 03727 6207-0
Fax: 03727 6207-20
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